Aussenwirtschaftsrunde e.V.
Herbsttagung 2008
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  • Pressebericht

Nahezu 90 Teilnehmer wurden von unserem Vorsitzenden Frank Grosskopf zur diesjährigen Herbsttagung 2008 am 17. und 18.November in Münster begrüßt.


Im Altertum war die Erhebung der Zölle und Steuern an gewerbliche Pächter oder Pachtgesellschaften vergeben. Bei dieser in der Antike üblichen Erhebungsform konnte der Staat mit festen jährlichen Pachteinnahmen rechnen, während das Risiko von Steuerausfällen durch Krieg oder konjunkturellen Schwankungen von den privaten Pächtern getragen werden musste. Nicht selten aber führte deren Gewinnsucht zur Ausbeutung der Abgabenpflichtigen.
Die Zoll- und Steuerpacht lebte hier und da auch in Deutschland weiter, bis sie mit dem Übergang zum Berufsbeamtentum durch die staatliche Finanzverwaltung ersetzt wurde. Ohne Zweifel hat sich die Rolle des Zolls im Laufe der Jahrhunderte völlig geändert. Die Zollverwaltung ist heute eine moderne Wirtschaftsverwaltung innerhalb der Europäischen Union, in der die Zöllnerinnen und Zöllner im Dienste der Allgemeinheit tätig werden.


Münster sei die Stadt, die den geschichtlichen Begriffen Haushalt, Finanzen, Steuern, Abgaben, Zoll eine Bedeutung gegeben hätte. Heute sind zahlreiche, dem Zollgeschehen naheliegende Institutionen in Münster beheimatet.


Daher ist unser Verein besonders erfreut, dass unsere Tagung in Münster beim führenden Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen in diesen Bereichen stattfindet.


Der Vorstand und die Anwesenden bedankten sich bereits im Vorfeld der Tagung beim Tagungssponsor AWA Aussenwirtschafts-Akademie GmbH/Münster, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Merz, für die bislang vorgenommenen organisatorischen Vorbereitungen.

Unternehmenspräsentation des Tagungssponsors AWA Aussenwirtschaftsakademie GmbH vertreten durch Herrn Matthias Merz

Matthias Merz berichtete über die Gründertätigkeiten der AWA. Die AWA sei ursprünglich aus der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hervorgegangen. Von der heute bestehenden engen Kooperation mit der Universität profitiere die AWA vom Wissenstransfer aus Forschung und Lehre direkt aus der Praxis. Diese Kooperation gewährleiste stets eine gleichbleibend hohe Qualität der Veranstaltungen und sichere somit einen Wissensvorsprung gegenüber anderen Anbietern.

Die Referenten seien weltweit mit Schulungs-, Beratungs- und Vortragstätigkeiten befasst. Neben freien Beratern und Fachleuten aus der Wirtschaft setzte die AWA auch Fachleute aus der Verwaltung ein. Sie sind hauptberuflich bei verschiedenen Ämtern, Behörden und Kammern tätig, verfügen über langjährige Lehrpraxis und kombinieren hohes Fachwissen mit didaktischen Kompetenzen.

Das modern eingerichtete Tagungszentrum im Herzen von Münster biete den Teilnehmer eine angenehme Lernatmosphäre. Nicht nur in Münster, sondern auch in Österreich, Ungarn und der Schweiz werden Weiterbildungsmöglichkeiten auf den Gebieten Zoll, Exportkontrolle oder Fragen des Umsatzsteuerrechts angeboten.

Die Zuhörer gewannen den Eindruck, dass es sich bei der AWA um ein Unternehmen mit höchster Weiterbildungskompetenz handelt, dass auf dem besten Weg zur Europas Weiterbildungsakademie No. 1 ist.

Dem Geschäftsführer Herrn Merz und dem Unternehmen AWA wünschten die Anwesenden weiterhin geschäftlichen Erfolg.

Zollrecht

"Modernisierter Zollkodex (MCC)" - "Neuerungen in der ZKDVO"-
Inhalte, Aktueller Stand, Inkrafttreten
Referent: Herr Prof. Witte (FH-B Münster)

Sehr zur Freude der Teilnehmer konnten wir als Referent für dieses aktuelle Thema Herrn Prof. Witte gewinnen, der direkt an der Modernisierung des Zollkodexes mitarbeitet.

Seine Ausführungen begann er mit dem Stand der Ergebnisse der aktuellen Verhandlungen und Gesprächen zum MCC/MZK und der ZKDVO.

Schwerpunktthemen seiner Präsentation:

  • Ziele der Modernisierung
  • Aufbau des MCC
  • Titel I, Allgemeine Vorschriften, Titel III-Zollschuld und Sicherheit
  • Einfuhrzollschuld
  • Sicherheitsleistung
  • Erlöschen der Einfuhrzollschuld
  • Titel IV - Verbringen in das Zollgebiet
  • Titel VII - Besondere Verfahren (Lagerung, Veredelung, Verwendung)
  • Titel VIII - Abgang von Waren (Ausfuhr) Wiederausfuhr ?
  • Titel IX - Ausschuss und Schlussbestimmungen

Inkraft-Treten der MZK-DVO: frühestens 1 Jahr: spätestens 5 Jahre danach.
D.h. früheste Anwendung des MZK am 24. Juni 2009

Für seine sehr detaillierten Ausführungen und Beantwortung von Fragen der Teilnehmer wurde Herrn Prof. Witte gedankt.


Fazit::
Aus dem Blickwinkel der Wirtschaft ist das bereits Inkrafttreten einzelner Artikel und der nicht gewissen (vielleicht schrittweisen) Zeitpunkte des Inkrafttreten des Gesamtwerkes als äußerst unbefriedigend zu werten.

MZK_Witte.pdf (1068 KB)

Exportkontrolle (Compliance)

"Iran-Lieferungen via Russland und evtl. drohende internationale
Sanktionen"

"Drehscheibe Dubai - der Jebel Ali Hafen im internationalen Visier der Antiterrorbekämpfung"
Referent: Herr RA Kreuzer (Kanzlei Kreuzer)

Unser Mitglied Olaf Kreuzer, als einer der führenden Kenner des Exportkontroll-rechtes, referierte aus seinen Praxiserfahrungen heraus.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 05.10.2008 einen iranischen und kanadischen Staatsangehörigen auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes wegen des Verdachts mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 4 und 6 AWG) durch Beamte des Zollkriminalamtes festnehmen lassen.

Olaf Kreuzer zeigte die verschiedensten ihm bekannten Möglichkeiten der Beschaffungsanstrengungen von ausfuhrverbotenen Materialien des Irans auf und gab den Teilnehmern Hinweise auf Verdachtsmomente im Bestellablauf.
In seiner Präsentation, die wir nicht als Datei diesem Protokoll beigefügt haben,
zeigte er uns Luftaufnahmen verdächtiger Gebäudekomplexe, die mit dem Atomprogramm IRAN in Verbindung gebracht werden.

Besonderes Augenmerk sollten die Unternehmen bei Bestellungen mit Anlieferadresse Dubai bzw. Bestellungen via Russland richten.

Wegen der Gefährdung der internationalen Sicherheit wurden seitens der Vereinten Nationen, der EU und letztlich der deutschen Bundesregierung zahlreiche Iran-spezifische Gesetzeserweiterungen und Vorschriften erlassen.

Relevant sind vor allem die nationale Vorschrift des § 69o AWV, vornehmlich in Bezug auf Rüstungsgüter und die unmittelbar geltende Iran-Embargo-Verordnung (EG) Nr. 423/2007 vom 19.04.2007 (ABl. EG Nr. L 103,S. 1), die sich auf den Gemeinsamen Standpunkt 2007/140/GASP vom 27.02.2007 (ABl. EG Nr. L 61, S. 49)
stützt. Die Verordnung (EG) Nr. 423/2007 wurde seit ihrem Inkrafttreten mehrfach geändert, zuletzt durch den Beschluss des Rates 2008/475/EG vom 23. Juni 2008 und die Verordnung (EG) Nr. 1110/2008 vom 10.11.2008, die am 12.11.2008 in Kraft getreten ist.
Unternehmen, die Geschäftsverkehre mit dem Iran haben, sollten sich intensiv mit der aktuellen Exportkontrollgesetzgebung beschäftigen.

Eine konsolidierte Fassung der zahlreichen IRAN-Embargo Verordnungen kann abgerufen werden via:

http://eur-lex.europa.eu/RECH_consolidated.do

Für seine spannenden Ausführungen erhielt Herr Kreuzer einen kräftigen Applaus der Anwesenden.

Ursprungsrecht :

1. Nichtpräferenzieller Ursprung -Angleichung der Ursprungsregeln an das Präferenzrecht? Stand der Umsetzung, Interpretationsrichtlinien der EU-Kommission
Referent: Herr Prof. Bachmann( FH-B Münster)

Die momentane Anwendung zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Produkten gemäß Art. 24 ZK ist für die Wirtschaft überwiegend problemlos.
Bestrebungen einer grundsätzlichen Reformierung zur Erzielung weltweit einheitlich anzuwendender Regelungen zur Bestimmung des Ursprungs haben den Vorstand jedoch dazu bewogen, einen Experten auf diesem Gebiet für unsere Tagung einzuladen.

Als Jurist und Dozent am Fachbereich Finanzen der FH Bund erklärte uns Herr Prof. Bachmann die Systematik der Interpretationsrichtlinien der Kommission zur Bestimmung des nicht-präferenziellen Ursprungs gem. Art. 24 ZK.

Das Ursprungsland wird gemäß den folgenden Vorschriften ermittelt, die nacheinander anzuwenden sind:

Primärregeln (in Tabelle der Listenregeln einschl. ZK-DVO-Regeln)

(a) "Land-bezogene" Primärregeln"
(b) "Nicht-Land-bezogene" ("abstrakte") Primärregeln
und
Restregeln

Für die Erläuterung des für die Teilnehmer erscheinenden sehr komplexen Themas erhielt Herr Prof. Bachmann einen Dank ausgesprochen.

Thema.ppt (15KB)

Ein_Federstrich_des_Gesetzgebers_und_ganze_Bibliotheken.ppt (15KB)

Ein_Spruch_des_EUGH_oder_der_Kommission_und.ppt (19KB)

Uebersicht_1-Art._23_+_24_ZK.ppt (22KB)

Uebersicht_2-Kriterien_des_Art._24_ZK.ppt (21KB)

Uebersicht_3-Ursprung_gem._Art_24_ZK.ppt (31KB)

Uebersicht_4-Anwendungsregeln.doc (24KB)

Uebersicht_5-Primärregeln.doc (29KB)

Uebersicht_6-Restregel_1.doc (24KB)

Uebersicht_7-Restregel_2.doc (31KB)

Uebersicht_8-Restregel_3.doc (24KB)

Uebersicht_9-Restregel_4.doc (25KB)


2. Interpretationsrichtlinien der Kommission für den nichtpräferenziellen - "handelsrechtlichen" - Ursprungs

- Umgang und Auswirkungen aus Sicht der Wirtschaft -
Referent: Holger Bauer BMW Group Zölle, Ind. Steuern, Exportkontrolle

Herr Bauer referierte aus Sicht eines Automobilherstellers zum Umgang und der Auswirkungen der Regeln. Insbesondere im Hinblick auf Antidumpingregelungen und der Überwachungsverfahren von Stahlwaren werden die Vorschriften zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von zunehmender Bedeutung sein.

Nach seiner Auffassung seinen die von Herrn Prof. Bachmann vorgetragenen Interpretationsrichtlinien in der Praxis schwierig umsetzbar.

Auch nach lebhaften Diskussionen kamen die Teilnehmer zu dem Ergebnis, dass die Akzeptanz und Anwendung der neuen Richtlinien schwierig und praxisfern seien.

Unser Mitglied Martin Thorwesten von der IHK Hannover gab den Teilnehmer kund, dass diese Interpretationsrichtlinien von den Kammern keine Anwendung finden würden.

Herrn Holger Bauer wurde für seinen sachlichen Fachvortrag ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.

3_BMW_Bauer.ppt (148KB)

Zoll und IT

1. "AEO" - erste Erfahrungen mit und nach Zertifizierung
Referent: Herr Kistner (Micronas GmbH)

Unser langjähriges Mitglied Michael Kistner gab uns einen Überblick seiner ersten Erfahrungen mit und nach der AEO "Zertifizierung"

Das Unternehmen MICRONAS GmbH sei aufgrund der Fertigung von sensiblen Produkten (z.B. Chipsätze) mehrfach unterschiedlicher Zertifizierungen nach ISO … unterworfen worden.
Vor Beginn der Erstellung eines Projektplanes waren sich die Beteiligten einig, dass zum Gelingen des Projektes die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Vordergrund stehen sollte.
Erstellt wurde eine neue Verfahrensanweisung AEO, die auf ca. 20 relevante Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen hingewiesen wurden.
Schwierigkeiten ergaben sich durch fehlende Ansprechpartner bei den lokalen Zollbehörden
Das Projekt wurde Sept. 2006 aufgesetzt und endete im März 2008 mit dem AEO Zertifikat.
Fazit: Spürbare Erleichterungen im Warenaustausch mit dem Ausland konnten nicht festgestellt werden.

Für seine humorvollen und trotzdem kompetenten Ausführungen erhielt Herr Kistner einen kräftigen Applaus der Anwesenden.

AEO_Kistner.pdf (1363KB)

2. "AES 2.0" - Änderungen zur Version 1.0, Zeitrahmen, Anpassungen im Unternehmen
Referent: Herr Dr. Lison, AEB


Unser Vereinsmitglied Dr. Uli Lison als hochanerkannter ATLAS-Experte und Spezialist in Sachen Automated Export System (AES) referierte zum Funktionsumfang, Vorausanmeldungen und Terminen von ATLAS Ausfuhr 2.0.

Detailliert wurden den Teilnehmern Informationen zu sicherheitsrelevanten Feldern in ATLAS, Angaben und Verfahrensbläufen für vertrauenswürdige Ausführer, Passive Veredelung, Marktordnungswaren, Zolllager, BAFA-Genehmigungen und der Internetausfuhranmeldung IAA Plus gegeben.

Viele Fragestellungen der Teilnehmer wurden von ihm in seiner gewohnt kompetenten Art und Weise beantwortet.

Für seine Ausführungen wurde er von den Teilnehmer mit einem kräftigen Applaus bedankt.

AES_Lison.ppt (1994KB)

2.1 "AES 2.0" - Erste praktische Erfahrungen in einem Unternehmen
Referent: Herr Neun, Paul Hartmann AG

Die Teilnehmer waren gespannt auf den Erfahrungsbericht eines ATLAS-Ausfuhr Anwenders, den sie in Herrn Neun gefunden hatten.

Herr Neun gab den Anwesenden einen Einblick in die komplexe Organisation des
Unternehmens Hartmann AG, die über eine Vielzahl von Verladeorten zur Ausfuhr (Userstandorte) besitzen.

Die Projektdauer der Implementierung von ATLAS Ausfuhr dauerte ca. 1 Jahr.

Schlußbetrachtend möchte das Unternehmen HARTMANN auf die Anwendung von ATLAS Ausfuhr nicht mehr missen.

Für seine fachlich kompetenten ausführlichen Ausführungen erhielt Herr Neun ein herzliches Dankeschön von den Teilnehmern.

ATLAS_Neun.ppt (2116KB)

Frank Grosskopf beendete die Veranstaltung mit nochmaligen Dank an Herrn Matthias Merz und seinem Team für die hervorragende Organisation und wünschte den Teilnehmern einen guten Heimweg.

Als Termine für unsere nächste Frühjahrstagung, für die der Vorstand gern Themen für die Workshops entgegen nimmt, ist der 19. + 20. März 2009 in Darmstadt vorgesehen.