
Donnerstag, 15. November 2007
TOP 1 Eröffnung
Begrüßung durch den Vorsitzenden
Vorstellung des Tagungssponsors Bundesanzeiger Verlags GmbH
Frank Grosskopf begrüßte die ca. 120 Teilnehmer unserer diesjährigen Herbsttagung. Sehr zur Freude des Vorstandes befanden sich unter den Teilnehmern über 30 Gäste. Der außerordentlich gute Besuch der Tagung gäbe Aufschluss auf einen hervorragenden Ruf unseres Vereines in der Zollszene Deutschlands. Unser Verein wäre ein Forum, in dem sich Mitglieder mit fachlichen Themen wohl fühlen sollen.
Das stetige Ansteigen der Mitgliederanzahl und die enormen organisatorischen Aufwände zur Durchführung zukünftiger Tagungen verlange jedoch Änderungen und Reformen in der Verwaltung unseres Vereines. Mit der Umsetzung der angekündigten Reformen wollen wir auf einen kontrollierten und stetigen Anstieg von Mitgliedern gerüstet sein.
Das wir im Verlag Bundesanzeiger einen Tagungssponsor für die diesjährige Herbsttagung gefunden hätten, der die Räumlichkeiten für über 120 Personen zur Verfügung stellen konnte, wäre eine reine Glücksache gewesen. Die normale Teilnehmeranzahl belief sich bei den letzten Tagungen auf ca. 70-80 Personen.
In diesem Zusammenhang bedankte sich Frank Grosskopf beim Bundesanzeiger Verlag, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fred Schuld und seinem Team, für die bisherige organisatorische Unterstützung und Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten für diese groß dimensionierte Tagung.
Herr Schuld ergriff sodann das Wort und begrüßte die Anwesenden im Namen des
Verlages Bundesanzeiger.
Nach einem historischen Überblick über das
Entstehen des Verlages gab er uns einen Einblick in die Geschäftsfelder des
Unternehmens.
Den meisten Teilnehmern war der Verlag Bundesanzeiger nur von
der täglichen Herausgabe des Bundesanzeigers, des Bundesgesetzblattes, des
Haddex und Tarife bekannt. Überrascht waren sie über die Größe und vielfältigen
Angebote des innovativen Medienhauses. Über 220 Mitarbeiter in Köln (Hauptsitz)
und Limburg entwickeln und produzieren heute ein medienübergreifendes
Verlagsangebot zu über 30 Themenbereichen: amtliche Verkündungsorgane,
Fachzeitschriften, Info-Dienste, Loseblattwerke, Fachbücher, Newsletter,
elektronische Archivierungs- und Recherchesysteme auf CD-ROM, Online-Dienste
sowie Seminare zur Öffentlichen Vergabe und zum Thema Außenwirtschafts-recht.
Der Deutsche Bundes-Verlag bietet zudem als Dienstleister den
automatisierten Druck und Versand personalisierter Drucksachen an.
Der Verlag unterteilt sich in 3 Säulen:
Evidenzzentrale
Die Zentrale für gesicherte, verbindliche und umfassende Informationen aus
Recht und Wirtschaft
und für Unternehmenstransparenz..
Es werden nachfolgende Drucksachen herausgegeben:
Bundesanzeiger
elektronischer Bundesanzeiger
Unternehmensregister
Bundesgesetzblatt
Parlamentarische
Drucksachen
Amtsblätter der EU
Fachverlag
Die Themenpalette umfasst die Bereiche
Datenservice
Der angebotene Service umfasst:
Für die Unternehmensdarstellung und der zahlreichen Angebote des
Unternehmens Bundesanzeiger Verlag bedankten sich die Teilnehmer bei Herrn
Schuld.
Die Vielfältigkeit der Angebotspalette wird sicherlich den einen oder anderen
Teilnehmer zu einer geschäftlichen Kontaktaufnahme mit dem Bundesanzeiger Verlag
bewegen.
Download Protokoll Herbsttagung 2007
Donnerstag, 15. November 2007
TOP 2: "AEO - Aktueller Stand - Auswirkungen für Wirtschaftsunternehmen"
"Einzige Bewilligung - Aktueller Stand"
Referent: Dipl. Finanzwirt Josef Herrmann
(OFD Nürnberg, Zentralstelle Einzige Bewilligung/AEO)
anschließend offene Diskussionsrunde aller Teilnehmer
Einzige Bewilligung
Herr Herrmann begann seine Ausführungen mit den Themenbereichen
In Deutschland wurden bisher ca. 150 Bewilligungen ausgesprochen. Andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls ca. 150 Bewilligungen mit deutscher Beteiligung ausgesprochen.
Die Einzige Bewilligung sei ein unverzichtbarer Bestandteil der zentralen Zollabwicklung eines Unternehmens.
Als bewilligende Behörde in Deutschland steht die OFD Nürnberg für sämtliche Fragestellungen des Antragstellers zur Verfügung. Inwieweit die OFD Nürnberg dieses auch weiterhin sein wird, vermochte er aufgrund der Strukturreformpläne der Finanzverwaltung nicht beantworten können.
Im zweiten Teil seiner Ausführungen erfuhren die Anwesenden aktuelle Informationen zum Status
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - AEO
Die Dienstvorschrift und der Fragenkatalog seien an die Spitzenverbände zur Stellungnahme verteilt worden. Anregungen und Änderungswünsche werden bis zur Verabschiedung eingearbeitet.
Herr Herrmann konzentrierte sich auf die nachstehenden Themenbereiche:
Angeregte und zum Teil kontroverse Diskussionen gab es zu den Einzelpunkten:
- die detailliert abzugebenden Auskünfte des Wirtschaftsbeteiligten bei der Antragstellung
- die gegenseitige Anerkennung (C-TPAT)
- der Datenaustausch innerhalb der EU und möglicherweise der US Behörden
- die Vorteile des Status AEO
Fazit aus den Diskussionen:
Seine ausführliche Vortragsdatei stellte er uns zur Verfügung.
Er sei gern zur Beantwortung sämtlicher Fragestellungen, die sich aus seinen Vortragsthemen ergeben könnten, unter den Kontaktdaten: Tel. 0911/376-3670 oder josef.herrmann@ofdn.bfinv.de erreichbar.
Herrn Herrmann wurde für seine erfrischende Vortragsart und der Beantwortung brisanter Frage-stellungen der Teilnehmer ein herzlicher Dank ausgesprochen.
Donnerstag, 15. November 2007
TOP 3: Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen -online- die elektronische Variante bei den IHK´en
Referent: Martin Thorwesten (IHK Hannover)
anschließend offene Diskussionsrunde aller Teilnehmer
Martin Thorwesten stellte die seit dem Jahr 2003 bestehende Möglichkeit der elektronischen Beantragung der Erstellung von Ursprungszeugnissen vor. Das Ursprungszeugnis sei eines der wichtigsten Exportdokumente im Handel. Den IHK`n in Deutschland obliegt per IHK Gesetz die Ausstellung dieses Zeugnisses. Das Projekt "Elektronisches Ursprungszeugnis" erlaube die Online-Beantragung von Ursprungszeugnissen, bei der die IHK den Vorgang per Email bewilligt. Der Ausdruck des Dokuments erfolgt beim Antragsteller auf vorbehandelte Vordrucke. Für die Unternehmen besteht die Möglichkeit, am Bearbeitungsprozess teilzunehmen, indem die Bearbeitungsanmerkungen eingesehen und auf diese direkt reagiert werden kann.
Der heutige Stand einer Beantragung habe sich gegenüber früheren Versionen deutlich verbessert.
Die elektronische Antragstellung führe zu einem erheblichen Zeit- und Kostenvorteil für die Wirtschaft.
Die Schaffung der Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Verfahren ist als sehr gering einzustufen. Geschäftliche und persönliche Daten sind vor Ausspähen und Manipulation, die die Möglichkeit der digitalen Signatur, geschützt.
Nach Beantwortung von Fragen der Teilnehmer wurde Herr Thorwesten für seinen engagiert und lebhaften Vortrag herzlich bedankt.
Details zur Beantragung und Nutzung hat uns Herr Thorwesten freundlicherweise elektronisch zur Verfügung gestellt.
UZ-online.pdf (370 KB)
Donnerstag, 15. November 2007
TOP 4: Sanktionen gegen den Iran; Umfang, Stand der Dinge, dringende Warnhinweise, Tipps für die Praxis
Referent: Herr Barowski (BAFA Eschborn)
anschließend offene Diskussionsrunde aller Teilnehmer
Vor dem Hintergrund der weiteren Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen betreffend die Islamische Republik Iran hatte das Bundesministerium für Finanzen zusätzliche Regelungen für Ausfuhrsendungen getroffen.
Diese Regelungen haben durch intensiverer Kontrollen und zusätzliche Anforderungen beträchtliche Auswirkungen auf die Zollabfertigung.
Vor dem Hintergrund der sich für manche Unternehmen ergebenden Verunsicherung bei Exportgeschäften in den IRAN hatten wir uns gefreut, den Leiter des Grundsatzbereiches im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Herrn Thomas Barowski, als Referent gewinnen zu können.
Herr Barowski teilte mit, dass das BAFA seit Monaten übermäßig mit zum Teil nicht notwendigen Beantragungen beschäftigt sei. Vor Beantragung sollte genau vom Antragsteller geprüft werden, ob die Ware unter die IRAN Embargoverordnungen fallen.
Auch die die zahlreichen Anfragen von Kreditinstituten würden übermäßig die BAFA Ressourcen belasten.
Die derzeitigen Bearbeitungssdauer beim BAFA beliefen sich bis zum Entscheid auf ca. 4-6 Wochen.
Von einer Erweiterung des Embargos bzw. Aufnahme weiterer Kreditinstitutionen hinsichtlich der Finanzsanktionen wäre ihm nichts bekannt.
In seiner Präsentation gab uns Herr Barowski ausführliche Details und Hintergründinformationen zu nachstehenden Schwerpunkten bekannt:
Besonders erfreut waren die Teilnehmer über die in seiner Präsentation eingebundene Übersicht eines Prüfschemas vor Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung und der Auskunfts- und Kontaktstellen des BAFA.
Für seine praxisnahen Ausführungen zu diesem heiklen Thema erhielt Herr Barowski einen kräftigen Applaus von den Zuhörern.
Freitag, 16. November 2007
TOP 5: REACH-Initiative : Überwachung chem. Stoffe und derer Produkte- die neue europäische Chemikalienverordnung; Umfang, prakt. Auswirkungen, Mitwirkungspflichten der Unternehmen
Referent: Karlheinz Schnägelberger (Merck AG Darmstadt)
Unser Mitglied Karlheinz Schnägelberger gab den Anwesenden einen Überblick über ein Thema, das auch für Zollverantwortliche im Unternehmen von starkem Interesse sein kann.
Was ist REACH?
REACH, steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.
Die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung wurde am 29.5.2007 im Amtsblatt veröffentlicht.
Nach REACH sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden registrierungspflichtig (Artikel 6 der REACH-Verordnung). Das gilt sowohl für Stoffe als solche, als auch für Stoffe in Zubereitungen und für Stoffe die aus Erzeugnissen beabsichtigt freigesetzt werden.
Ein Unternehmen kommt grundsätzlich mit dieser Verordnung in Berührung, wenn es chemische Stoffe produziert, importiert, verarbeitet oder zubereitet.
Karlheinz Schnägelberger befasste sich in seiner Präsentation hauptsächlich mit den Kernthemen:
In der EU wird mit einem In-Kraft-Treten nicht vor dem 2009 gerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt wären noch viel vorbereitende Arbeiten in den Unternehmen zu leisten.
Seine Präsentation stellte uns Herr Schnägelberger freundlicherweise zur Verfügung.
REACH_VO(EG)Nr_1907_2006.pdf (558 KB)
Hierfür erhielt Herr Schnägelberger einen kräftigen Applaus und ein herzliches Dankeschön für seine sehr kompetenten Ausführungen.
Frank Grosskopf resümierte, dass es sich bei diesem Thema um eine Spezialvorschrift handelt, die für die Wirtschaft einen ungeheuren Mehraufwand bedeute.
REACH wäre zwar ein Randthema des Zoll, unser Verein aber auch in Zukunft für solche Thema immer offen sei.
Freitag, 16. November 2007
TOP 6: Stand der Verhandlungen zu den Industriegütern und nichttarifären Handelshemmnissen in der WTO-Doharunde
Referent: Christina Decker (Referat VA 3 - Handelspolitik EU/WTO,
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
Frau Decker begann ihre Präsentation zunächst mit der geschichtlichen Entstehung der WTO und deren 151 Mitgliedern. Die Regelungsbereiche unterscheiden sich in 3 Blöcke:
Die derzeitige Doha-Runde begann bereits im Jahr 2001 und soll im Jahr 2008 beendet sein.
Die wichtigsten in Verhandlung stehenden Themenbereiche seien:
Den Schwerpunkt ihrer Ausführungen legte Frau Decker auf das von uns gewünschte Thema "nichttarifäre Handelshemmnisse", deren Kriterienkatalog derzeit 400 Seiten umfasst.
Hierzu erläuterte sie uns schwerpunktmäßig die Fortschritte zu den Hemmnisthemen Verpackung, Etikettierung und Zertifizierung.
Eine einheitliche und konsensfähige Übereinkunft mit allen WTO Mitgliedsländern zu finden, sei derzeit sehr schwierig und langwierig.
Zum Thema Abbau von Industriezöllen - NAMA - erläuterte sie uns die sehr komplexen Zollsenkungsformeln. (für dessen Verstehen ein mathematisches Studium unabdingbare Voraussetzung ist.)
Frau Decker informierte die Teilnehmer, dass der Stand der NTB-Verhandlungen über die EU-website - mkaccdb.eu.int - nachverfolgt werden kann.
Für die Zurverfügungstellung der Präsentationsfolien und der sehr kompetenten Einblickgewährung in die Geschehnisse der WTO, die ansonsten nur über das Fernsehen in Erfahrung gebracht werden können, bedankten sich die Zuhörer mit einem kräftigen Applaus.
WTO_NTB.PDF (713 KB)
Freitag, 16. November 2007
TOP 7: Modernisierung Zollkodex (Große Zollrechtsreform)
Referent: Udo Wolff (Ref. III 1, Bundesministerium der Finanzen)
anschließend offene Diskussionsrunde aller Teilnehmer
Herr Wolff, als langjährig beständiger Referent unseres Vereines, trat letztmalig in offizieller Funktion in seiner Tätigkeit beim Bundesministerium für Finanzen in unserer Tagung auf.
Wie gewohnt, waren alle Teilnehmer gespannt auf seine Ausführungen und spannenden Neuerungen, die er immer direkt aus den Verhandlungen in Brüssel mitgebringt.
Seine schwerpunktmäßigen Themen zum Modernisierten Zollkodex :
Topics:
- Für die Umsetzung der ZK DVO existiere eine Spezialgruppe aus 27 Personen. Aufgabe sei es, eine Verbesserung, Erneuerung herbei zu führen und die Konzipierung der Anhänge. Die Rohfassung wird für Ende 2008 erwartet.
- Zuständigkeitsregelung AEO/Einzige Bewilligung
- Zollvertretung
MS können Vorschriften national festlegen
--AEO Status genießt hierbei grenzüberschreitende Vorteile bei z.B. Zollagentenregelung in Italien
- Sanktionen
-- Aussetzung der spezifischen Bewilligung/Aussetzung des AEO Status
- Verbindliche Auskünfte (Ursprungs-/Zolltarif-/Zollwertauskünfte haben zukünftig einheitlich nur noch eine Gültigkeit von 3 Jahren
- Rechtliches Gehör
-- Bei allen belastenden Bescheiden wird es zukünftig ein rechtliches Gehör geben
- Einzige Anlaufstelle (Art. 27)
-- Bei Überprüfung der Ware durch andere Behörden (z.B. veterinärtechnische Untersuchung) soll die Zollbehörde zum gleichen Zeitpunkt und Ort erforderliche Maßnahmen vornehmen.
- Zollschuld
-- Es wird ein strenger Maßstab (auch) an den Vertreter angelegt. Beide Personen können bei der Erhebung von Abgaben von den Zollbehörden - gesamtschuldnerisch - zur Rechenschaft gezogen werden
Die Verhandlungshaltung von Deutschland zu den vorgesehenen Modernisierungen im Zollkodex sei sehr liberal. Hinsichtlich des z.B. Anschreibeverfahrens, VAV usw. gäbe es von den anderen Mitgliedstaaten eher eine oppositionelle Haltung einer modernisierten Umsetzung.
In der Meinungshaltung Deutschlands sehe Herr Wolff in Person von Herrn Michael Lux (TAX UD) jedoch einen guten Fürsprecher.
Seine Präsentationsunterlagen stellte uns Herr Wolff zur Verfügung.
Modernisierter_Zollkodex.pdf (6 KB)
Herr Wolff wurde von den Tagungsteilnehmern mit einem tosenden Applaus bedankt und verabschiedet.
Seine Einblickgewährung hinter die Kulissen des Zollgeschehens in Brüssel werden wir sicherlich vermissen.
Frank Grosskopf bedankte sich im Namen unseres Vereines für seine langjährige engagierte Teilnahme an unseren Tagungen und hob besonders seine spannende Vortragsart hervor. Zusätzlich äußerte er den Wusch, dass er auch weiterhin als Mitglied oder Gast an unseren Tagungen teilnimmt.
Herr Wolff verabschiedete sich ebenfalls mit Dank an unseren Verein und wird seine Nachfolgerin, Frau Katharina Kilan, die Teilnahme an unseren Tagungen empfehlen wollen.
Die AWR wünscht ihm und seiner Familie für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.