Aussenwirtschaftsrunde e.V.
Mitgliedschaft

Mitglied in der AWR

Mitglied in der Außenwirtschaftsrunde e.V. können Personen werden, die sich in ihrer beruflichen Praxis mit dem Zollrecht und angrenzenden Rechtsgebieten befassen. Als fördernde Mitglieder können auch Unternehmen in jeder Rechtsform zur Mitgliedschaft zugelassen werden.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch Antragstellung und Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Sofern Sie die Mitgliedschaft beantragen wollen, dann laden Sie das Antragsformular herunter und senden das ausgefüllte Formular an

Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co. KG
Frau Andrea Plotzki
Walter-von-Selve-Str. 6
31789 Hameln
Fax +49 (0) 5151 98 93 93
info@formularverlag.de


AWR-Aufnahmeformular.pdf (15 KB)

AWR-Satzung.pdf (18 KB)